Wie gehen wir mit Innovationen um? – Wie berücksichtigen wir Fortschritt und Rechtsprechung
D Bühler · Das Gesundheitswesen · 2010 · Heft 09
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Gesetz beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss Richtlinien über die Gewährung für die Versorgung der Versicherten. Er kann dabei die Erbringung und Verordnung von Leistungen einschränken oder ausschließen, wenn nach allgemein anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind. Kann der G-BA dies wirklich oder sind ihm durch Methodik und Rechtsprechung Grenzen gesetzt, an denen die Umsetzung dieses Anspruches scheitert? Ist eine Begrenzung des Regelungsanspruches der Weg zur En…