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Übertragung von Arzneimittelzulassungen im Lichte der Fusionskontrolle

Besen, M.; Graevenitz, A. v.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 1 bis 6

Dokument
107844
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Besen, M.; Graevenitz, A. v.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 6
Erschienen: 2009-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Übertragung von Arzneimittelzulassungen wirft eine Vielzahl juristischer Fragen auf. Während arznei-mittelund steuerrechtliche Aspekte in der Vergangenheit bereits häufig (legenstand der juristischen Diskussion waren, hat man sich mit der Frage, inwieweit bei der Übertragung von Arzncimittclzulassung auch fusi-onskontrollrcchtliche Aspekte eine Rolle spielen, bislang kaum auseinandergesetzt. 1 Dabei gibt es durchaus Ansätze dafür, dass die Übertragung einer Arzneimittelzulassung einer vorherigen Freigabe durch das Bundeskartellamt bedarf. 2

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG RECHT ARZNEIMITTEL GEOGRAPHIE HERSTELLUNG ARZNEIMITTELGESETZ ROLLE ARZNEIMITTELZULASSUNG ZEIT ES EIGNUNG PRAXIS ZAHN LITERATUR