CareLit Fachartikel
Wer handelt, der haftet!
Schell, W.; · Heilberufe · 2009 · Heft 2 · S. 56 bis 57
Dokument
107851
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Von Weisungen und Weigerungen — Das Weisungsund Direktionsrecht spielt auch im Pflegebereich eine wichtige Rolle. Doch wie weit gehen die Befugnisse des Arbeitgebers und welche Rechte und Pflichten haben die Arbeitnehmer?
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
PERSONAL
DELEGATION
WAHRNEHMUNG
PFLEGERECHT
RECHT
TREUEPFLICHT
ZEIT
GESUNDHEITSVERSORGUNG
PATIENTEN
ARBEITSPLATZ
HYGIENE
AUFMERKSAMKEIT
HEILBERUFE