CareLit Fachartikel

Wer handelt, der haftet!

Schell, W.; · Heilberufe · 2009 · Heft 2 · S. 56 bis 57

Dokument
107851
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Schell, W.;
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 61
Seiten
56 bis 57
Erschienen: 2009-02-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

Von Weisungen und Weigerungen — Das Weisungsund Direktionsrecht spielt auch im Pflegebereich eine wichtige Rolle. Doch wie weit gehen die Befugnisse des Arbeitgebers und welche Rechte und Pflichten haben die Arbeitnehmer?

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER PERSONAL DELEGATION WAHRNEHMUNG PFLEGERECHT RECHT TREUEPFLICHT ZEIT GESUNDHEITSVERSORGUNG PATIENTEN ARBEITSPLATZ HYGIENE AUFMERKSAMKEIT HEILBERUFE