CareLit Fachartikel

Werbung mit „Arzneimittel zur Behandlung des Bluthochdrucks und der Angina pectoris (Amlodipin)

Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 18 bis 21

Dokument
107852
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
18 bis 21
Erschienen: 2009-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Für die gesundheitliche Aufklärung i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 4 AMG wichtig sein können Angaben nur dann, wenn sie vollständig sind und die Anwendungsgebiete des Mittels daher auch so wiedergeben, wie sie im Zulassungsbescheid ausgewiesen sind. Die Bestimmung des § 3a HWG hat auch schon vor der Anfügung ihres Satzes 2 die Fälle erfasst, in denen sich die Werbung für ein zugelassenes Arzneimittel auf von der Zulassung nicht umfasste Anwendungsgebiete bezieht.

Schlagworte

MARKETING ARZNEIMITTEL RICHTLINIE ANGINA PECTORIS BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE RECHT RECHTSPRECHUNG WERBUNG ES BEURTEILUNG WETTBEWERBSVERHALTEN ZEIT PATIENTEN ZULASSUNG GESUNDHEIT