CareLit Fachartikel
Werbung mit „Arzneimittel zur Behandlung des Bluthochdrucks und der Angina pectoris (Amlodipin)
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 18 bis 21
Dokument
107852
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die gesundheitliche Aufklärung i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 4 AMG wichtig sein können Angaben nur dann, wenn sie vollständig sind und die Anwendungsgebiete des Mittels daher auch so wiedergeben, wie sie im Zulassungsbescheid ausgewiesen sind. Die Bestimmung des § 3a HWG hat auch schon vor der Anfügung ihres Satzes 2 die Fälle erfasst, in denen sich die Werbung für ein zugelassenes Arzneimittel auf von der Zulassung nicht umfasste Anwendungsgebiete bezieht.
Schlagworte
MARKETING
ARZNEIMITTEL
RICHTLINIE
ANGINA PECTORIS
BUNDESGERICHTSHOF
THERAPIE
RECHT
RECHTSPRECHUNG
WERBUNG
ES
BEURTEILUNG
WETTBEWERBSVERHALTEN
ZEIT
PATIENTEN
ZULASSUNG
GESUNDHEIT