Unzulässige Irreführung, wenn die Bewerbung eines Arzneimittels unzutreffend den Eindruck hervorruft, dass dessen Wirksamkeit unumstritten sei UWG §§4 Nr 11, 12 II; HWG §§ 3, 3a
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 32 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 12 Abs, 2 UWG gewährt grundsätzlich eine wider-lcgliche tatsächliche Vermutung der Dringlichkeit für sämtliche Unterlassungsansprüche nach dem UWG und nicht bloß für solche, deren Entscheidung aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen einfach, klar und schnell erfolgen kann. Eine Irreführung nach § 3 Satz 2 Nr. 1 HWG liegt vor, wenn bei einem nicht unbeachtlichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise der Ein druck der wissenschaftlichen Unangefochtenheit erweckt wird, obwohl die behauptete therapeutische Wirksamkeit oder Wirkung des Arzneimittels in Wahrheit umstritten und nicht nachgewiesen bzw. nicht h…