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Unzulässige Irreführung, wenn die Bewerbung eines Arzneimittels unzutreffend den Eindruck hervorruft, dass dessen Wirksamkeit unumstritten sei UWG §§4 Nr 11, 12 II; HWG §§ 3, 3a

Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 32 bis 37

Dokument
107858
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
32 bis 37
Erschienen: 2009-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

§ 12 Abs, 2 UWG gewährt grundsätzlich eine wider-lcgliche tatsächliche Vermutung der Dringlichkeit für sämtliche Unterlassungsansprüche nach dem UWG und nicht bloß für solche, deren Entscheidung aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen einfach, klar und schnell erfolgen kann. Eine Irreführung nach § 3 Satz 2 Nr. 1 HWG liegt vor, wenn bei einem nicht unbeachtlichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise der Ein druck der wissenschaftlichen Unangefochtenheit erweckt wird, obwohl die behauptete therapeutische Wirksamkeit oder Wirkung des Arzneimittels in Wahrheit umstritten und nicht nachgewiesen bzw. nicht h…

Schlagworte

MARKETING ARZNEIMITTEL INDIKATION RECHTSPRECHUNG HOMÖOPATHIE WIRKUNG STUDIE BUNDESGERICHTSHOF VERHALTEN WERBUNG BROSCHÜREN BEVÖLKERUNG ZULASSUNG PATIENTEN DRAINAGE VERSTÄNDNIS