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Schutzzweckgrenze und Verantwortungsgrenze bei Personalmaßnahmen

Gronimus, A.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 2 · S. 44 bis 49

Dokument
107885
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Gronimus, A.;
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
44 bis 49
Erschienen: 2009-02-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die „Schutzzweckgrenze der Personal-vertretung begründet Regelungen, welche die Mitsprache des Personalrats an die Wahrnehmung spezifischer Interessen der Angehörigen der Dienststelle binden, und ihm eine „eigene Politik gegenüber der Dienststellenleitung im tatsächlichen oder vermeintlichen Interesse der Allgemeinheit versagen. Die „Verantwortungsgrenze reflektiert die verfassungsrechtlich geforderte demokratische Legitimation allen staatlichen Handelns; sie äußert sich in den Begrenzungen des Letztentscheidungsrechts der Einigungsstelle, aber auch in Normen, welche die inhaltliche Reichweite der Beteiligung be…

Schlagworte

MITBESTIMMUNG PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG MITARBEITER ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG WAHRNEHMUNG ORGANISATIONEN POLITIK ES TRAGEN INTERESSENKONFLIKT ZEIT FORSCHUNG MUSEEN WISSENSCHAFT