Keine Rücknahmeverlangen gegen einzelne Personalratsmitglieder
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 2 · S. 62 bis 65
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der Klage begehrt der Kläger (Herr X.) die Verurteilung einzelner Mitglieder des Personalrats zum Widerruf der Äußerung, er verfüge über eine mangelnde Sozialkompetenz und die Verurteilung zur zukünftige Unterlassung der Äußerung unter Androhung eines Ordnungsgeldes. Der Kläger steht als Regierungsamtsrat im Dienst eines Ministeriums des Landes Niedersachsen. Ihm wurde zuletzt am 25.8.2006 der höherwer-tige Dienstposten der Besoldungsgruppe A 13 übertragen. In dem der Dienstpostenbesetzung vorangegangenen Auswahlverfahren hatte der zuständige Personalrat beim Ministerium seine Zustimmung zur Dienstpostenüber…