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RECHTWenn das Geburtshaus ein Verein ist:Stichtag beachten!
Morgenthal, P.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2009 · Heft 1 · S. 57 bis 58
Dokument
107912
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für alle Einrichtungen, die in Form eines eingetragenen Vereins geführt werden, wie beispielsweise ein Geburtshaus, steht der 28. Juni 2010 als Stichtag mahnend am Horizont: Der Bestandsschutz für die Abrechnung der Betriebskostenpauschalen ist dann aufgehoben
Schlagworte
RECHTSFORM
LEITUNG
ZEITSCHRIFT
ALTERNATIVE
GEBURTSHAUS
GESETZ
RECHT
BERUFE
PERSONEN
REGISTER
HÖHE
GESELLSCHAFTEN
Deutsche Hebammen Zeitschrift
Hannover