CareLit Fachartikel
AUS- UND WEITERBILDUNGFortbildung:Pflicht oder Kür?
Regine Franke, T.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2009 · Heft 1 · S. 66 bis 67
Dokument
107915
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Manche Bundesländer nehmen ihre Hebammen in die Fortbildungspflicht: 60 Stunden müssen Hebammen in Nordrhein-Westfalen alle drei Jahre nachweisen. Eine lästige Übung oder eine Weiterbildungsmöglichkeit, die Chancen eröffnet?
Schlagworte
NORDRHEIN-WESTFALEN
HEBAMME
ANERKENNUNG
FORTBILDUNG
WEITERBILDUNG
GESUNDHEITSAMT
HEBAMMENGESETZ
HOMÖOPATHIE
GEBURTSHILFE
LEISTUNG
ES
ZEIT
GESUNDHEIT
LEBEN
NOTFÄLLE
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