CareLit Fachartikel

Arbeitsrecht: Überwachung von Mitarbeitern durch technische HilfsmittelEingeschränkte Kontrolle möglich

Kaminski, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2009 · Heft 1 · S. 30 bis 31

Dokument
107951
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Kaminski, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 18
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Um Pflichtverletzungen von Pflegekräften aufzudecken, können Pflegedienstbetreiber nach Abwägung ihrer berechtigten Interessen kurzfristig technische Hilfsmittel zur Überwachen einsetzen. Die Rechtsprechung hat hierfür Grenzen gezogen. Das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ist dabei immer im Blick zu behalten.

Schlagworte

ARBEITGEBER PFLEGEHILFSMITTEL RECHTSPRECHUNG URTEIL SPEZIELLE PFLEGE PFLEGE ARBEITSRECHT ARBEITSLEISTUNG ES PATIENTEN WOHNUNG VERHALTEN MENSCHEN GEWALT POLIZEI VERTRAULICHKEIT