CareLit Fachartikel
Arbeitsrecht: Überwachung von Mitarbeitern durch technische HilfsmittelEingeschränkte Kontrolle möglich
Kaminski, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2009 · Heft 1 · S. 30 bis 31
Dokument
107951
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Um Pflichtverletzungen von Pflegekräften aufzudecken, können Pflegedienstbetreiber nach Abwägung ihrer berechtigten Interessen kurzfristig technische Hilfsmittel zur Überwachen einsetzen. Die Rechtsprechung hat hierfür Grenzen gezogen. Das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ist dabei immer im Blick zu behalten.
Schlagworte
ARBEITGEBER
PFLEGEHILFSMITTEL
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
SPEZIELLE PFLEGE
PFLEGE
ARBEITSRECHT
ARBEITSLEISTUNG
ES
PATIENTEN
WOHNUNG
VERHALTEN
MENSCHEN
GEWALT
POLIZEI
VERTRAULICHKEIT