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Das UrteilVG Göttingen: Wenn Schutzbedürftigkeit gegeben ist, gilt das Heimgesetz - auch wenn formal Betreutes Wohnen vorliegt

Klie, T. Prof. Dr.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 1 · S. 29 bis 30

Dokument
107974
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T. Prof. Dr.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
29 bis 30
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten stritten vor dem Verwaltungsgericht um die Abgrenzung zwischen Heim und Betreutem Wohnen. Der Einrichtung der Klägerin lag die rechtliche Konstruktion zugrunde, dass sie Wohnungsmietverträge in dem als Einfamilienwohnhaus des Geschäftsführers und seiner Ehefrau errichteten Gebäude mit bis zu sechs älteren Menschen sowie Betreuungsverträge, in denen als zusätzliche Leistung auch Pflege angeboten wurde, ab-schloss.

Schlagworte

BETREUTES WOHNEN PFLEGE EINRICHTUNG WOHNEN HEIMGESETZ ENTSCHEIDUNG BETREIBER ES PERSONEN BODEN KRANKENPFLEGE PRAXIS WOHNGEMEINSCHAFTEN BEURTEILUNG LEISTUNG Altenheim