CareLit Fachartikel
Das UrteilVG Göttingen: Wenn Schutzbedürftigkeit gegeben ist, gilt das Heimgesetz - auch wenn formal Betreutes Wohnen vorliegt
Klie, T. Prof. Dr.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 1 · S. 29 bis 30
Dokument
107974
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten stritten vor dem Verwaltungsgericht um die Abgrenzung zwischen Heim und Betreutem Wohnen. Der Einrichtung der Klägerin lag die rechtliche Konstruktion zugrunde, dass sie Wohnungsmietverträge in dem als Einfamilienwohnhaus des Geschäftsführers und seiner Ehefrau errichteten Gebäude mit bis zu sechs älteren Menschen sowie Betreuungsverträge, in denen als zusätzliche Leistung auch Pflege angeboten wurde, ab-schloss.
Schlagworte
BETREUTES WOHNEN
PFLEGE
EINRICHTUNG
WOHNEN
HEIMGESETZ
ENTSCHEIDUNG
BETREIBER
ES
PERSONEN
BODEN
KRANKENPFLEGE
PRAXIS
WOHNGEMEINSCHAFTEN
BEURTEILUNG
LEISTUNG
Altenheim