CareLit Fachartikel

Optimierte VertragsgestaltungBetreutes Wohnen: Offenlegung der Kosten haushalts-naher Dienstleistungen ist vertragliche Nebenpflicht

Dissel, N.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 1 · S. 31

Dokument
107975
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Dissel, N.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
31
Erschienen: 2009-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Hierunter fallen auch zahlreiche Kosten, die in betreuten Wohnanlagen zum einen den Mielund zum anderen den Betreuungsvertrag betreffen. Durch die Änderung der Steuergesetzgebung unterfallen zunehmend auch Rentner der Einkommensteuerpflicht. Für diese besteht nur dann die Möglichkeit, die absetzungsiähigen Kosten geltend zu machen, wenn die Kosten in der Höhe, wie sie auf den Bewohner selbst entfallen, vom Vermieter bzw. betreuenden Dienstleister bestätigt werden. Eine entsprechende Pflicht zur Offenlegung dieser Kosten resultiert als vertragliche Nebenpflicht aus dem Miet-/Betreu-ungsvertrag.

Schlagworte

KOSTEN PERSONALKOSTEN PFLEGE PFLEGESTUFE REINIGUNG SERVICE PERSONEN EINKOMMENSTEUER OFFENLEGUNG HÖHE LEISTUNG INSTANDHALTUNG WOHNUNG MAHLZEITEN Altenheim Hannover