Optimierte VertragsgestaltungBetreutes Wohnen: Offenlegung der Kosten haushalts-naher Dienstleistungen ist vertragliche Nebenpflicht
Dissel, N.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 1 · S. 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hierunter fallen auch zahlreiche Kosten, die in betreuten Wohnanlagen zum einen den Mielund zum anderen den Betreuungsvertrag betreffen. Durch die Änderung der Steuergesetzgebung unterfallen zunehmend auch Rentner der Einkommensteuerpflicht. Für diese besteht nur dann die Möglichkeit, die absetzungsiähigen Kosten geltend zu machen, wenn die Kosten in der Höhe, wie sie auf den Bewohner selbst entfallen, vom Vermieter bzw. betreuenden Dienstleister bestätigt werden. Eine entsprechende Pflicht zur Offenlegung dieser Kosten resultiert als vertragliche Nebenpflicht aus dem Miet-/Betreu-ungsvertrag.