Neuartiges, als trinkbare Zubereitung in Verkehr gebrachtes Obstprodukt
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 2 · S. 33 bis 36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Von einem neuartigen, als trinkbare Zubereitung in Verkehr gebrachten Obstprodukt, das zu 100 % aus — verschiedenen — Früchten bestellt und dessen Verpackung von der bildlichen Darstellung zweier Obstsorten und deren hervorgehobene Benennung dominiert wird — beispielsweise „Erdbeere-Orange —, erwartet der angesprochene Verkehr nicht, dass die Angaben lediglich die Geschmacksrichtung bezeichnen. Der Verkehr erwartet vielmehr, dass das Produkt die bildlich und durch die Benennung hervorgehobenen Obstsorten enthält, ein nicht unerheblicher Anteil der Verbraucher wird überdies weiter annehmen, dass das Obsterzeugnis…