Zum Hinweis auf enthaltene Mineralstoffe in einem Erfrischungsgetränk
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 2 · S. 38 bis 40
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Ausdruck „Mineralstoffquelle nach der Health Claims-Verordnung ist nicht wörtlich zu nehmen und umfasst jeden Hinweis auf den Gehalt eines Lebensmittels an einem Mineralstoff. Eine solche Angabe ist aber nur zulässig, wenn das Produkt mindestens eine so genannte „signifikante Menge des Mineralstoffs (15 % der empfohlenen Tagesdosis) enthält. Bei der Auslobung hoher Mineralstoffgehalte wird darüber hinaus voraussetzt, dass das Lebensmittel das Doppelte der „signifikanten Menge (30%) enthält. Eine 0,331-Flasche muss demnach 15% der empfohlenen Tagesdosis von Calcium und Magnesium enthalten, damit der Hinweis a…