CareLit Fachartikel
Auch für ambulante Pflegedienste wird es eine Gesamtnote geben
Care konkret, Hannover · 2009 · Heft 2 · S. 4
Dokument
108161
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Qualität ambulanter Pflegedienste wird ab 200g in Form von Schulnoten bewertet. Darauf haben sich jetzt die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI nach monate-langen Verhandlungen geeinigt. Bereits im November hatten sich die Selbstverwaltungspartner auf ein Schulnotensystem für die stationäre Pflege verständigt.
Schlagworte
PFLEGE
INTERNET
MDK
KRANKENVERSICHERUNG
VERSORGUNGSBEREICH
AMBULANTE PFLEGE
BERLIN
VERSTÄNDNIS
PATIENTEN
MENSCHEN
DEUTSCHLAND
Care konkret
Hannover