Richtlinien der Bundesärztekammer für die Wartelistenführung und die Organvermittlung in der Nierentransplantation nach § 16 Abs. 2. S. 1 Nr. 2 u. 5 TPG
R. Hess · Transfusionsmedizin · 2013 · Heft 04 · S. 201-206
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Transplantationsmedizin sind eingebunden in das Gesamtsystem der Organtransplantation in Deutschland, wie es gesetzlich durch das Transplantationsgesetz vorgegeben ist. In diesem System obliegt es der Bundesärztekammer, als Zusammenschluss der Ärztekammern auf Bundesebene, den Stand der medizinischen Wissenschaft zu den medizinischen Fragestellungen festzustellen, die für die Aufnahme von Patienten in eine bundeseinheitliche Warteliste und die darauf basierende Allokationsentscheidung maßgeblich sind. Diese Feststellungen begründen die Vermutung der Richt…