CareLit Fachartikel
Schenken ohne Reue
Schell, W.; · Heilberufe · 2009 · Heft 1 · S. 42
Dokument
108193
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat durch Urteil vom 14. Oktober 2008 entschieden, dass die Bewohnerin eines Pflegeheims ihre Tochter, der sie ein größeres Geschenk gemacht hatte, nicht auf dessen Rückgabe verklagen muss, bevor Pflegewohngeld aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird.
Schlagworte
PFLEGEHEIM
HEIMBEWOHNER
KOSTEN
RECHT
TOD
URTEIL
Oberverwaltungsgericht
Münster
Oktober
Entschieden
Bewohnerin
Pflegeheims
Tochter
Größeres
Geschenk
Gemacht