CareLit Fachartikel
Müssen Mitarbeiter Kirchenmitglied sein?
WEBER, M.; · Pflegezeitschrift · 2009 · Heft 3 · S. 178 bis 180
Dokument
108218
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 ist es grundsätzlich verboten, Personen wegen ihrer Religion zu diskriminieren. Dieser Diskriminierungsschutz kollidiert mit dem Selbstbestimmungs-recht der Kirchen und ihren Einrichtungen, wozu auch zahlreiche Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zählen. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4. Dezember 2007 hat die Diskussion darüber, ob die Kirchen auch unter der Geltung des AGG von allen ihren Mitarbeitern eine Kirchenmitgliedschaft verlangen dürfen, neu entfacht.
Schlagworte
RELIGION
RECHTSPRECHUNG
KIRCHE
URTEIL
RICHTLINIE
ANFORDERUNG
SCHADENSERSATZ
Pflegezeitschrift