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Honorarärzte im Krankenhaus – „Freie“ Honorarärzte sind häufig als Angestellte mit Sozialversicherungspflicht zu klassifizieren

Isabel Häser · Der Klinikarzt · 2013 · Heft 12 · S. 544-546

Dokument
1082417
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Klinikarzt
Autor:innen
Isabel Häser
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 42
Seiten
544-546
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
0341-2350

Zusammenfassung

Zusammenfassung Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg ordnete mit seinem Urteil vom 17.04.2013 (Az.: L 5 R 3755/11) die Tätigkeit eines Honorararztes im Krankenhaus als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein. Eine selbstständige Tätigkeit eines Arztes in einem Krankenhaus im Rahmen einer Kooperation setzt zumindest die Niederlassung des Arztes voraus.

Schlagworte

Krankenhaus Der Klinikarzt