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Die „Sunset Clause im Arzneimittelgesetz

Sander, A.; Knauer, J.; Sickmüller, B.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 2 · S. 60 bis 66

Dokument
108258
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Sander, A.; Knauer, J.; Sickmüller, B.;
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
60 bis 66
Erschienen: 2009-02-28 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Erlöschen einer Zulassung bei Nichtgebrauch, die sogenannte „Sunset Clause wurde mit dem 14. AMG-Änderungsgesetz1 (14. AMG-ÄndG) erneut in das AMG eingeführt.2 Die Zulassung eines Arzneimittels erlischt nunmehr gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG, „wenn das zugelassene Arzneimittel innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Zulassung nicht in den Verkehr gebracht wird oder wenn sich das zugelassene Arzneimittel, das nach der Zulassung in 4en Verkehr gebracht wurde, in drei aufeinander folgenden Jahren nicht mehr im Verkehr befindet.3 Die Bundesoberbehörde kann in diesen Fallen Ausnahmen gestatten, „sofern d…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL MARKETING RECHT ARZNEIMITTELRECHT BEHÖRDE RICHTLINIE BUNDESGERICHTSHOF Pharma Recht Frankfurt