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Anmeldemarke „BioGeneriX entspricht dem beschreibenden Element „biogenerics und ist damit nicht eintragungsfähig

Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 2 · S. 73 bis 76

Dokument
108260
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
73 bis 76
Erschienen: 2009-02-28 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die angemeldete Marke „BioGeneriX beschreibt die Art der Waren und wird von den maßgeblichen Ver-kchrskreisen als Zeichen aufgefasst, das dem Element „biogenerics entspricht. Somit werden die Verkehrskreise über ein wesentliches Merkmal der angebotenen Dienstleistungen informiert, nämlich darüber, dass diese Dienstleistungen biotechnologische Generika zum Gegenstand haben. Durch seinen eindeutig beschreibenden Charakter ist das Wortzeichen von der Eintragung ausgeschlossen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG URTEIL HERSTELLUNG VERSORGUNGSBEREICH BEURTEILUNG Pharma Recht Frankfurt