CareLit Fachartikel
Änderung einer Arzneiverpackung von Einzeldosisauf Mehrdosenbehältnis erfordert Neuzulassung des Medikaments
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 2 · S. 89 bis 92
Dokument
108263
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erfüllt ein Arzneimittel nicht die an eine Injektionslösung in einem „Mehrdosenbehältnis zu stellenden Anforderungen, ist die Abgabe in Ampullen, aus denen mehrere Einzeldosen entnommen werden, nicht lediglich eine Änderung der Packungsgröße; sie unterliegt stattdessen der Neuzulassungspflicht. Die Zubereitung einer Injektionslösung in einem Mehrdosenbehältnis, wie es 25 ml-Ampullen sind, muss ein geeignetes Konservierungsmittel in angemessener Konzentration enthalten, wenn die Zubereitung selbst keine ausreichenden antimikrobiellen Eigenschaften hat.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
LEITLINIE
IDENTITÄT
IMPLANTATION
Pharma Recht
Frankfurt