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Die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren

Köhler, K.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2009 · Heft 2 · S. 67 bis 77

Dokument
108315
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Köhler, K.;
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
67 bis 77
Erschienen: 2009-02-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Im Laufe eines Vorverfahrens kann es aus vielerlei Gründen zu einer Änderung der Sachund Rechtslage kommen, die dazu führt, dass dem Rechtsschutzbegehren des Widerspruchsführers die Grundlage entzogen wird, was wiederum zur Folge hat, dass das Vorverfahren für den Widerspruchsführer gegenstandslos wird. War der Widerspruchsführer anwaltlich vertreten, stellt sich die Frage, wer in einem solchen Fall welche „außergerichtlichen Kosten zu tragen hat.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG ERLASS GEBÜHREN BEHÖRDE KOSTEN KOSTENERSTATTUNG HÖHE PERSONEN WAHRNEHMUNG PRAXIS ZEIT LITERATUR NATUR TOD RENTEN