Der Regress der Sozialversicherungsanstalt gegenüber dem Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung nach türkischem Recht
Körtek, Y.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2009 · Heft 2 · S. 78 bis 85
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arbeitsunfall und/oder eine Berufskrankheit können auf die weitere Erwerbstätigkeit und -fähigkeit von Arbeitnehmern erhebliche Folgen haben. Die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung bieten in einem gewissen Umfang eine soziale Absicherung: Das Sozialversicherungsgesetz Nr. 506 gewährt abhängig Beschäftigten einschließlich ihrer Familienangehörigen Sozialversicherungsleistungen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit, wie auch bei Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Alter und Todesfall. Mit Aufnahme der Erwerbstätigkeit beginnt der Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seiner Ve…