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Der Regress der Sozialversicherungsanstalt gegenüber dem Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung nach türkischem Recht

Körtek, Y.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2009 · Heft 2 · S. 78 bis 85

Dokument
108316
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Körtek, Y.;
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
78 bis 85
Erschienen: 2009-02-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Ein Arbeitsunfall und/oder eine Berufskrankheit können auf die weitere Erwerbstätigkeit und -fähigkeit von Arbeitnehmern erhebliche Folgen haben. Die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung bieten in einem gewissen Umfang eine soziale Absicherung: Das Sozialversicherungsgesetz Nr. 506 gewährt abhängig Beschäftigten einschließlich ihrer Familienangehörigen Sozialversicherungsleistungen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit, wie auch bei Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Alter und Todesfall. Mit Aufnahme der Erwerbstätigkeit beginnt der Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seiner Ve…

Schlagworte

ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG GESETZ RECHTSPRECHUNG RECHT ARBEITNEHMER SOZIALVERSICHERUNG LITERATUR HÖHE GESUNDHEIT SICHERHEIT LEISTUNG VERSICHERUNGSLEISTUNGEN ARBEITSUNFÄLLE EINKOMMEN ORGANISATIONEN