CareLit Fachartikel

Arbeitgeber; Darlehen; Eigenheim; Eintritt der Hilfebedürftigkeit; Finanzierung der allgemeinen Lebensführung; Kosten der Unterkunft; Mehraufwendungen; Schuldzinsen; Spesen; Umbau…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2009 · Heft 2 · S. 112 bis 115

Dokument
108319
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
112 bis 115
Erschienen: 2009-02-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Als Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind auch die Schuldzinsen zu berücksichtigen, die aus vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit aufgenommenen Darlehen resultieren, wenn die Darlehenssummen verwendet wurden, um das Eigenheim ent-weder im nötigen Umfang instand zu setzen bzw. Schäden vorzubeugen oder aber durch Umbauarbeiten den Wohnwert zu erhöhen. Vom Arbeitgeber eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gezahlte Spesen (als Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen) sind zum Ausgleich von Mehraufwendungen und nicht zur Finanzierung der allgemeinen Lebensführung bestimmt, weshalb § 11 Abs.…

Schlagworte

KOSTEN WIRKUNG FINANZIERUNG SACHSEN-ANHALT SOZIALGESETZBUCH ZEIT LITERATUR ALTERSGRUPPEN ELTERN HÖHE RENTEN VERSICHERUNGSLEISTUNGEN LEBENSERWARTUNG GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND