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AOP-Vertrag Kliniken müssen sich an Versorgungsauftrag halten

Isabel Häser · Der Klinikarzt · 2014 · Heft 12 · S. 556-557

Dokument
1083557
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Klinikarzt
Autor:innen
Isabel Häser
Ausgabe
Heft 12 / 2014
Jahrgang 43
Seiten
556-557
Erschienen: 2014-12-01 00:00:00
ISSN
0341-2350

Zusammenfassung

Zusammenfassung Das Bundessozialgericht (BSG) stellte mit Urteil vom 01.07.2014 (Az.: B 1 KR 1/13 R) fest, dass Krankenhäuser die Öffnung ihres Leistungsspektrums durch § 115b SGB V (AOP-Vertrag) nicht dazu nutzen dürfen, weitere ambulante Leistungen abzurechnen, die mit ihnen vergleichbare konkurrierende niedergelassene Fachärzte unter Beachtung ihrer Fachgebietsgrenzen nicht erbringen dürften.

Schlagworte

Der Klinikarzt