CareLit Fachartikel

Pflicht der Pflegekasse zur rechtzeitigen Zahlung

Rechtsdepesche, Köln · 2009 · Heft 3 · S. 76 bis 77

Dokument
108401
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 6
Seiten
76 bis 77
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin betreibt eine vollstationäre Pflegeeinrichtung in Niedersachsen. Sie nimmt die Pflegekasse auf Zahlung von Verzugszinsen in Anspruch. Am 31.5.2007 wurden der Pflegekasse für die pflegebedingten Kosten der Kurzzeitpflege im Monat Mai 1432 € in Rechnung gestellt (§ 42 Abs. 2 SGB XI). Am 27.8.2007 mahnte die Pflegeeinrichtung die bis dahin nicht erfolgte Zahlung an. Daraufhin teilte die Pflegekasse mit, dass sie die Rechnung nicht erhalten hätte. Die im Anschluss versandte Rechnungszweitschrift wurde der Pflegekasse am 14.9. zugestellt.

Schlagworte

KRANKENKASSE KURZZEITPFLEGE KOSTEN VERGÜTUNG ENTSCHEIDUNG HÖHE MENSCHEN EFFIZIENZ SCHREIBEN LEISTUNG Rechtsdepesche Köln