CareLit Fachartikel
Pflicht der Pflegekasse zur rechtzeitigen Zahlung
Rechtsdepesche, Köln · 2009 · Heft 3 · S. 76 bis 77
Dokument
108401
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin betreibt eine vollstationäre Pflegeeinrichtung in Niedersachsen. Sie nimmt die Pflegekasse auf Zahlung von Verzugszinsen in Anspruch. Am 31.5.2007 wurden der Pflegekasse für die pflegebedingten Kosten der Kurzzeitpflege im Monat Mai 1432 € in Rechnung gestellt (§ 42 Abs. 2 SGB XI). Am 27.8.2007 mahnte die Pflegeeinrichtung die bis dahin nicht erfolgte Zahlung an. Daraufhin teilte die Pflegekasse mit, dass sie die Rechnung nicht erhalten hätte. Die im Anschluss versandte Rechnungszweitschrift wurde der Pflegekasse am 14.9. zugestellt.
Schlagworte
KRANKENKASSE
KURZZEITPFLEGE
KOSTEN
VERGÜTUNG
ENTSCHEIDUNG
HÖHE
MENSCHEN
EFFIZIENZ
SCHREIBEN
LEISTUNG
Rechtsdepesche
Köln