Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Rechtsdepesche, Köln · 2009 · Heft 3 · S. 78 bis 79
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist Krankenschwester mit einer Zusatzausbildung für medizinische Gutachtertätigkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Sie erstellte im Streitjahr 2003 im Auftrag des Medizinischen Dienstes (MDK) Gutachten, in denen Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit von Versicherten festgestellt wurden. Die auf einem Vordruck zu erstellenden Gutachten sind in neun Bereiche untergliedert in denen sich der Gutachter u.a. zu den Punkten „Derzeitige Versorgungsund Betreuungssituation, „Pflegerelevante Vorgeschichte und Befunde, „Krankheit(en)/Behin-derungen und ihre Auswirkung(en) auf die Aktivitäten des täg…