Anbringung eines Funkchips am Handgelenk einer Heimbewohnerin
Rechtsdepesche, Köln · 2009 · Heft 3 · S. 79 bis 80
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Betroffene lebt in einem baden-württembergischen Altenzentrum. Am 19. 8. 2005 hat sie u. a. ihrer Nichte eine notariell beurkundete Generalund Vorsorgevollmacht erteilt, die auch die in § 1906 BGB genannte Unterbringung eines/r Betreuten durch den Betreuer bzw. Bevollmächtigten ausdrücklich umfasst. Mit Schreiben vom 1. 4. 2008 beantragte die Bevollmächtigte beim AG Göppingen (Vormundschaftsgericht) die Genehmigung zur Anbringung eines üesorientiertenüberwachungssystems. Das eingesetzte System funktioniert wie folgt: Der Heimbewohner wird mit einem Funkchip am Handgelenk, der einer Armbanduhr ähnelt, ausgest…