CareLit Fachartikel
Schadensersatz wegen unterlassener arterieller Blutdruckmessung
Rechtsdepesche, Köln · 2009 · Heft 3 · S. 81 bis 83
Dokument
108404
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich bedarf es bei ärztlichen Heileingriffen der Einwilligung beider Elternteile (§ 1626 BGB). Ausnahmsweise kann aber davon ausgegangen werden, dass der mit dem Kind vorsprechende Elternteil aufgrund einer allgemeinen Funktionsaufteilung zwischen den Eltern ermächtigt ist, für den Abwesenden die erforderliche Einwilligung in ärztliche Heileingriffe mit zu erteilen.
Schlagworte
SCHADENSERSATZ
EINWILLIGUNG
BEHANDLUNGSFEHLER
ELTERN
ENTSCHEIDUNG
NARKOSEPROTOKOLL
RISIKO
KIND
BLUTDRUCKMESSUNG
DOKUMENTATION
PATIENTEN
THERAPIE
WIRBELSÄULE
FRÜHGEBURT
MENINGITIS
SKOLIOSE