Standardisierung und interne Qualitätskontrolle der Ärztlichen Stelle Nuklearmedizin in Bayern
N.N. · Der Nuklearmediziner · 2015 · Heft 03 · S. 212-216
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Ärztliche Stelle Nuklearmedizin in Bayern ist im Rahmen der Strahlenschutzverordnung für die Überprüfung von 176 nuklearmedizinischen Institutionen in Bayern zuständig. Ihre Tätigkeit wird geregelt durch detaillierte, schriftlich fixierte Verfahrensanweisungen – wie insbesondere die Vereinbarung mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) – und Arbeitsabläufe für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von der Fachlichen Leitung überwacht und ggf. korrigiert werden. Als weiterer Baustein der Qualitätssicherung kann die konsequente Auswertung aller Einsprüche gegen die Bewertung von Pati…