CareLit Fachartikel

Rufbereitschaft -Aufrundung angefangener Stunden für jeden Arbeitseinsatz

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 2 · S. 60 bis 64

Dokument
108442
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
60 bis 64
Erschienen: 2009-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Hat ein im Geltungsbereich des TVöD-K beschäftigter Arbeitnehmer während einer Rufbereitschaft mehrere Arbeitseinsätze, ist die Dauer der einzelnen Arbeitseinsätze zunächst jeweils auf volle Stunden aufzurunden und anschließend zu addieren. Dies ergibt sich aus der Tarifvertragsauslegung. 2. § 8 Abs. 3 Satz 4 TVöD-K enthält eine Rechtsgrundver-weisung auf Absatz 1 dieser Bestimmung, nach der ein Anspruch auf die dort geregelten Zeitzuschläge - mit Ausnahme des Überstundenzuschlags - bei Arbeitsleistungen während der Rufbereitschaft nur dann besteht, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich während der dort genannten Ze…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG BEREITSCHAFTSDIENST TVÖD NACHTARBEIT ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT VERGÜTUNG PflegeRecht Neuwied