CareLit Fachartikel

Rufbereitschaft -Aufrundung angefangener Stunden für jeden Arbeitseinsatz

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 2 · S. 60 bis 64

Dokument
108442
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
60 bis 64
Erschienen: 2009-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Hat ein im Geltungsbereich des TVöD-K beschäftigter Arbeitnehmer während einer Rufbereitschaft mehrere Arbeitseinsätze, ist die Dauer der einzelnen Arbeitseinsätze zunächst jeweils auf volle Stunden aufzurunden und anschließend zu addieren. Dies ergibt sich aus der Tarifvertragsauslegung. 2. § 8 Abs. 3 Satz 4 TVöD-K enthält eine Rechtsgrundver-weisung auf Absatz 1 dieser Bestimmung, nach der ein Anspruch auf die dort geregelten Zeitzuschläge - mit Ausnahme des Überstundenzuschlags - bei Arbeitsleistungen während der Rufbereitschaft nur dann besteht, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich während der dort genannten Ze…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG BEREITSCHAFTSDIENST TVÖD NACHTARBEIT ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT VERGÜTUNG HÖHE ARBEITSLEISTUNG ZEIT TARIFVERHANDLUNGEN ES RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKENHÄUSER VERSTÄNDNIS