Schichtund Wechselschichtzulage bei Teilzeitarbeit
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 2 · S. 64 bis 69
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Teilzeitbeschäftigte, die ständig Schichtund Wechselschichtarbeit i. S. v. § 7 TVöD leisten, haben keinen Anspruch auf die tarifliche Schichtund Wechselschichtzulage in voller Höhe. Diese Zulagen stehen Teilzeitbeschäftigten nach § 24 Abs. 2 TVöD nur anteilig in Höhe der Quote zwischen vereinbarter und regelmäßiger tariflicher Arbeitszeit zu. Eine Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer beim Arbeitsentgelt oder bei anderen teilbaren geldwerten Leistungen nach dem in § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG gesetzlich normierten sog. Pro-rata-temporis-Grundsatz schließt von vorn-herein eine Benachteiligung wegen der T…