CareLit Fachartikel

Schichtund Wechselschichtzulage bei Teilzeitarbeit

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 2 · S. 64 bis 69

Dokument
108443
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
64 bis 69
Erschienen: 2009-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Teilzeitbeschäftigte, die ständig Schichtund Wechselschichtarbeit i. S. v. § 7 TVöD leisten, haben keinen Anspruch auf die tarifliche Schichtund Wechselschichtzulage in voller Höhe. Diese Zulagen stehen Teilzeitbeschäftigten nach § 24 Abs. 2 TVöD nur anteilig in Höhe der Quote zwischen vereinbarter und regelmäßiger tariflicher Arbeitszeit zu. Eine Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer beim Arbeitsentgelt oder bei anderen teilbaren geldwerten Leistungen nach dem in § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG gesetzlich normierten sog. Pro-rata-temporis-Grundsatz schließt von vorn-herein eine Benachteiligung wegen der T…

Schlagworte

TVÖD ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER LEISTUNG SCHICHTARBEIT TARIFVERTRAG RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKENHÄUSER VERSTÄNDNIS PflegeRecht Neuwied