CareLit Fachartikel
Zum Anbringen eines Funkchips am Handgelenk der Betroffenen sowie deren Zurückhalten im Altenzentrum
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 2 · S. 74 bis 77
Dokument
108445
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die zeitlich begrenzte Anbringung eines Funkchips in Form eines Armbands am Handgelenk der Betroffenen verstößt grundsätzlich nicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG. Gleichwohl stellt diese Maßnahme in Verbindung mit dem Zurückhalten der Betroffenen im Altenzentrum eine Freiheitsentziehung im Sinne des § 1906 Abs. 4 BGB dar, die eines vormundschafts-gerichtlichen Beschlusses bedarf.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
PFLEGEPERSONAL
BEDARFSPLANUNG
BETREUUNG
MITARBEITER
ZEUGNIS
PATIENTENVERFUEGUNG
KRANKENHÄUSER
SCHREIBEN
GEWALT
ZWANG
PERSONEN
FREIHEIT
KRANKHEIT
TRAGEN
MENSCHEN