CareLit Fachartikel

Zum Anbringen eines Funkchips am Handgelenk der Betroffenen sowie deren Zurückhalten im Altenzentrum

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 2 · S. 74 bis 77

Dokument
108445
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
74 bis 77
Erschienen: 2009-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die zeitlich begrenzte Anbringung eines Funkchips in Form eines Armbands am Handgelenk der Betroffenen verstößt grundsätzlich nicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG. Gleichwohl stellt diese Maßnahme in Verbindung mit dem Zurückhalten der Betroffenen im Altenzentrum eine Freiheitsentziehung im Sinne des § 1906 Abs. 4 BGB dar, die eines vormundschafts-gerichtlichen Beschlusses bedarf.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG PFLEGEPERSONAL BEDARFSPLANUNG BETREUUNG MITARBEITER ZEUGNIS PATIENTENVERFUEGUNG KRANKENHÄUSER SCHREIBEN GEWALT ZWANG PERSONEN FREIHEIT KRANKHEIT TRAGEN MENSCHEN