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MDK-StichprobenprüfungErstes Schlichtungsverfahren über das Prüfergebnis nach § 17 c KHG

Seip, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2009 · Heft 2 · S. 152 bis 153

Dokument
108457
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Seip, I.;
Ausgabe
Heft 2 / 2009
Jahrgang 101
Seiten
152 bis 153
Erschienen: 2009-02-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Neben der Einzelfallprüfung nach J 275 SGB V durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) können Krankenkassen gemeinsam den MDK beauftragen, Stichprobenprüfungen nachj 17 c KHG durchzufuhren, um systematische Erkenntnisse über das Abrechnungsverhalten einzelner Krankenhäuser oder Krankenhausabteilungen zu erlangen. Bei einem Bissens über das Prüfergebnis kann die Schlichtung verlangt werden. Der nachfolgende Beitrag beschreibt den Verlauf und die wesentlichen Inhalte des bundesweit ersten Schlichtungsverfahrens. Abschließend erfolgt ein Ausblick auf künftige Verfahren vor dem Hintergrund der Ges…

Schlagworte

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