MDK-StichprobenprüfungErstes Schlichtungsverfahren über das Prüfergebnis nach § 17 c KHG
Seip, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2009 · Heft 2 · S. 152 bis 153
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Neben der Einzelfallprüfung nach J 275 SGB V durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) können Krankenkassen gemeinsam den MDK beauftragen, Stichprobenprüfungen nachj 17 c KHG durchzufuhren, um systematische Erkenntnisse über das Abrechnungsverhalten einzelner Krankenhäuser oder Krankenhausabteilungen zu erlangen. Bei einem Bissens über das Prüfergebnis kann die Schlichtung verlangt werden. Der nachfolgende Beitrag beschreibt den Verlauf und die wesentlichen Inhalte des bundesweit ersten Schlichtungsverfahrens. Abschließend erfolgt ein Ausblick auf künftige Verfahren vor dem Hintergrund der Ges…