Wollen Sie, dass der Mensch, den Sie betreuen, verhungert?
de Ridder, M.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2009 · Heft 2 · S. 14 bis 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge haben häufig über die Frage zu entscheiden, ob bei der betreuten Person eine PEG-Sonde zur Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit gelegt werden soll. Für eine solche ärztliche Maßnahme benötigt der Arzt grundsätzlich die Einwilligung des Patienten. Ist dieser nicht mehr einwilligungsfähig ist, so benötigt er die Entscheidung eines Stellvertreters des Betroffenen, der diese Befugnis hat. Dies kann ein rechtlicher Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge sein oder eine Person, die durch eine entsprechende Vorsorgevollmacht…