CareLit Fachartikel
Kein Anspruch eines gleichgeschlechtlichen Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente gegenüber einem berufsständischen Versorgungswerk eines verkammerten freien Berufes aufgrund des…
Hartmann, P.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 12 · S. 145 bis 146
Dokument
108499
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. April 2008 urteilte die große Kammer des Europäischen Gerichtshofes (im Folgenden EuGH) in der Rechtssache C-267/06 (Tadao Maruko), dass ein gleichgeschlechtlicher Lebenspartner einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente gegen die Versorgungsanstalt deutscher Bühnen (im Folgenden VdB) haben kann.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RICHTLINIE
URTEIL
RECHT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
BERUFE
LEISTUNG
EHELEUTE
BERLIN
FAMILIE
ARBEITSVERHÄLTNIS
Arzt Zahnarzt Recht
Baden-Baden