CareLit Fachartikel
Ärztliche Berufsausübung und gewerbliche Tätigkeiten Handel mit Medizinprodukten
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 12 · S. 151 bis 154
Dokument
108501
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Von einer Darstellung der tatsächlichen Feststellungen i. S. v. §540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO wird nach §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen. Die Berufung des Beklagten ist zulässig; insbesondere wurde sie formund fristgemäß eingelegt und begründet. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg, weil der Beklagte durch das angefochtene Urteil nicht materiell beschwert ist.
Schlagworte
THERAPIE
VERBOT
LEISTUNGSABRECHNUNG
GEBÜHREN
KOSTEN
VERGÜTUNG
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
KONTAKTLINSEN
ES
BERUFSAUSÜBUNG
NADELN
VERTRAUEN
ÄRZTE
DEUTSCHLAND
BERATUNG