CareLit Fachartikel

Ärztliche Berufsausübung und gewerbliche Tätigkeiten Handel mit Medizinprodukten

Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 12 · S. 151 bis 154

Dokument
108501
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2008
Jahrgang 20
Seiten
151 bis 154
Erschienen: 2008-12-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Von einer Darstellung der tatsächlichen Feststellungen i. S. v. §540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO wird nach §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen. Die Berufung des Beklagten ist zulässig; insbesondere wurde sie formund fristgemäß eingelegt und begründet. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg, weil der Beklagte durch das angefochtene Urteil nicht materiell beschwert ist.

Schlagworte

THERAPIE VERBOT LEISTUNGSABRECHNUNG GEBÜHREN KOSTEN VERGÜTUNG RECHTSPRECHUNG PATIENTEN KONTAKTLINSEN ES BERUFSAUSÜBUNG NADELN VERTRAUEN ÄRZTE DEUTSCHLAND BERATUNG