Zur Stellungnahme des Deutschen Instituts für Zell- und Gewebeersatz gGmbH
Sven Scheffler, Axel Pruß · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · 2015 · Heft 02 · S. 140
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Umsatzsteuerrecht in Deutschland basiert auf europäischer Gesetzgebung, d. h. die Nationalstaaten müssen die Umsatzsteuer entsprechend der europäischen Systemregelung umsetzen. Danach sind Organe, Blut / Blutprodukte und Muttermilch auf EU-Ebene seit Jahrzehnten nach Art. 132 Abs. 1 d) MwStSystRL umsatzsteuerbefreit und alle Gewebe menschlicher Herkunft im Rahmen einer weiten Auslegung des Organbegriffs ebenfalls umsatzsteuerbefreit. Das wurde durch die deutschen Finanzbehörden in entsprechend weiter Auslegung des § 4 Nr. 17a) UStG bisher praktiziert.