Benachteiligung wegen Teitzeitarbeit -Mehrstunden
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 2 · S. 66 bis 72
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. war bei bekl. Freistaat Thüringen als Lehrer auf Grundlage des BAT-O mit 26 Unterrichtsstunden voll-zeitbeschäftigt. Entsprechend einem mit den Lehrerverbänden und der GEW wegen zurückgehender Schülerzahlen zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen vereinbarten „Floating-Modell wurde seine Arbeitszeit durch Änderungsvertrag vom 18.5.1998 abgesenkt und dann mit schuljahresbezogenen Änderungsvereinbarungen wieder angehoben (1998/99 und 1999/2000 auf 24 Pflichtstunden, 2000/2001 zunächst auf 23, dann auf 24 Pflichtstunden). Zusätzlich leistete der Kl. „planmäßige Mehrarbeit von zwei Unterrichtsstunden wö…