CareLit Fachartikel
Verpflichtung zu Rufbereitschaft
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 2 · S. 77 bis 78
Dokument
108569
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für den einzelnen Arbeitnehmer besteht die dienstliche Notwendigkeit, Rufbereitschaft i. S. d. § 6 Abs. 5 TVöD zu leisten, immer dann, wenn zum einen die objektiv-sachliche Notwendig keit zu bejahen ist, eine Rufbereitschaft vorzuhalten, und zum anderen die Übertragung von Rufbereitschaftsdiensten an den betreffenden Arbeitnehmer billigem Ermessen entspricht.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
ABMAHNUNG
ARBEITNEHMER
KÜNDIGUNG
TVÖD
MITARBEITER
Zeitschrift für Tarifrecht
München