CareLit Fachartikel
Faxen und dokumentieren!
Mayrhofer, R.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2009 · Heft 2 · S. 8 bis 9
Dokument
108570
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die neue Cesundheitstelematik-Verordnung bringt Ärzten einen Aufschub in der Befundübermittlung mittels Fax bis Ende 2010. Ab 1.1.2009 gilt jedoch für den Austausch von Gesundheitsdaten per Fax eine neue Dokumentationspflicht, und ab 1.1.2011 sollen Daten nur noch elektronisch und verschlüsselt übermittelt werden dürfen.
Schlagworte
IDENTITÄT
DOKUMENTATIONSPFLICHT
TECHNIK
EMPFÄNGER
GESETZ
GESUNDHEITSWESEN
Österreichische Ärztezeitung
Wien