Rechtsfragen der »Unterstützten Beschäftigung« für behinderte Menschen
Wendt, S.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2009 · Heft 2 · S. 1 bis 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Alternative zu einer einrichtungsgebundenen M Beschäftigung von geistig behinderten Men-O~2_j) sehen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) hat sich (bisher überwiegend im Ausland) die unterstützte Beschäftigung (»supported em-ployment«) bewährt1. In Deutschland wurde sie durch die BAG Unterstützte Beschäftigung bekannt gemacht, dem Dachverband aller Initiativen, die auf dieser Grundlage arbeiten2. Sie ist nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden, in dem die Teilhabeleistungen am Arbeitsleben des SGB IX um diesen Fördertatbestand in § 38 a SGB IX ergänzt wurden3.