CareLit Fachartikel
Versandhandelserlaubnis für Defekturarzneimittel
Apotheken Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 12 · S. 155 bis 159
Dokument
108657
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin, ein pharmazeutisches Unternehmen, stellt her und vertreibt Fertigarzneimittel, unter anderem das Präparat F... unter dem Handelsnamen F... . Es handelt sich hierbei um eine Injektionslösung mit dem Wirkstoff Flurorescein zur Fluoreszenzangiographie durch den (Augen-) Arzt, die der Erkennung der Störungen der Hämody-namik, Läsionen des Kapillarbetts und vaskulär bedingter Netzhautschädigungen dient. Für das Arzneimittel besteht eine Zulassung gemäß § 21 AMG.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
ARZNEIMITTEL
HERSTELLUNG
APOTHEKE
VERSORGUNGSBEREICH
ARZNEIMITTELSICHERHEIT
HANDEL
ZIELE
GESUNDHEIT
BEVÖLKERUNG
APOTHEKER
DEUTSCHLAND
ZULASSUNG
ÄRZTE
APOTHEKEN
PATIENTEN