Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte einbeziehen
Apotheken Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 12 · S. 160 bis 165
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der. .. (. .. ), die in den Niederlanden eine Präsenzund Versandapotheke unterhält, richtete die Klägerin, die in Deutschland eine Drogeriemarktkette betreibt, im Juni 2004 in acht ihrer Filialen in Düsseldorf und anderen Städten des Rheinlandes einen Bestellund Abholservice für Arzneimittel ein. Dieser Service funktioniert wie fojgt: Der Kunde füllt einen in der jeweiligen Filiale erhältlichen, an die. .. adressierten Bestellschein aus, in dem er neben seiner Adresse die gewünschten verschreibungspflichtigen oder nichtverschrei-bungspflichtigen Arzneimittel angibt und…