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Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte einbeziehen

Apotheken Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 12 · S. 160 bis 165

Dokument
108658
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheken Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2008
Jahrgang 11
Seiten
160 bis 165
Erschienen: 2008-12-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der. .. (. .. ), die in den Niederlanden eine Präsenzund Versandapotheke unterhält, richtete die Klägerin, die in Deutschland eine Drogeriemarktkette betreibt, im Juni 2004 in acht ihrer Filialen in Düsseldorf und anderen Städten des Rheinlandes einen Bestellund Abholservice für Arzneimittel ein. Dieser Service funktioniert wie fojgt: Der Kunde füllt einen in der jeweiligen Filiale erhältlichen, an die. .. adressierten Bestellschein aus, in dem er neben seiner Adresse die gewünschten verschreibungspflichtigen oder nichtverschrei-bungspflichtigen Arzneimittel angibt und…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL APOTHEKE VERBOT GESUNDHEIT APOTHEKER ARZNEIMITTELSICHERHEIT RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND NAMEN APOTHEKEN SICHERHEIT WOHNUNG HANDEL ZULASSUNG LEBEN RISIKO