CareLit Fachartikel
Regressansprüche des Krankenhausträgers gegen den Hersteller von Medizinprodukten Teil 2
Todt, S.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 12 · S. 152 bis 154
Dokument
108662
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Haftungsfreistellungsklauseln bieten die Möglichkeit, die Haftung einer Vertragspartei für bestimmte Schäden entweder ganz auszuschließen, der Höhe nach zu beschränken oder aber zumindest auf einen gewissen Verschuldensmaßstab zu reduzieren. In den Fällen der Medizinproduktefehler sind grundsätzlich Haftungsfreistellungsklauseln in beiden maßgeblichen Verträgen, also dem Krankenhausaufnahmevertrag zwischen Krankenhausträger und Patient einerseits und dem Kaufvertrag zwischen Krankenhausträger und Zulieferer andererseits denkbar.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENHAUSTRÄGER
KOSTEN
PATIENTENAUFNAHME
THERAPIE
VERGÜTUNG
VERTRAG
RECHTSANWÄLTE
HÖHE
GESUNDHEIT
RISIKO
PATIENTEN
SCHADENSERSATZ
CHARAKTER
RECHTSPRECHUNG
LEISTUNG