CareLit Fachartikel

Regressansprüche des Krankenhausträgers gegen den Hersteller von Medizinprodukten Teil 2

Todt, S.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 12 · S. 152 bis 154

Dokument
108662
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Todt, S.;
Ausgabe
Heft 12 / 2008
Jahrgang 8
Seiten
152 bis 154
Erschienen: 2008-12-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Haftungsfreistellungsklauseln bieten die Möglichkeit, die Haftung einer Vertragspartei für bestimmte Schäden entweder ganz auszuschließen, der Höhe nach zu beschränken oder aber zumindest auf einen gewissen Verschuldensmaßstab zu reduzieren. In den Fällen der Medizinproduktefehler sind grundsätzlich Haftungsfreistellungsklauseln in beiden maßgeblichen Verträgen, also dem Krankenhausaufnahmevertrag zwischen Krankenhausträger und Patient einerseits und dem Kaufvertrag zwischen Krankenhausträger und Zulieferer andererseits denkbar.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUSTRÄGER KOSTEN PATIENTENAUFNAHME THERAPIE VERGÜTUNG VERTRAG RECHTSANWÄLTE HÖHE GESUNDHEIT RISIKO PATIENTEN SCHADENSERSATZ CHARAKTER RECHTSPRECHUNG LEISTUNG