CareLit Fachartikel
Verkauf von Medizinprodukten „nur für den Export
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 12 · S. 157 bis 160
Dokument
108664
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Importeur, der aus Frankreich importierte Medizinprodukte ohne deutschsprachige Umverpackung und Gebrauchsanweisung in Deutschland an einen Fachund Zwischenhändler zum Zwecke des Weiterexports in französischsprachige Länder abgibt, handelt nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i. V. m. §§6, 7 MPG wettbewerbswidrig, wenn er nicht durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass sein Abnehmer die Waren tatsächlich weiterexportiert und nicht an Endverbraucher in Deutschland abgibt.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
VORSCHRIFTEN
RICHTLINIE
MEDIZINPRODUKT
FRANKREICH
GESUNDHEIT
SCHWEIZ
ES
NAMEN
RECHTSANWÄLTE
DEUTSCHLAND
SPRACHE
SCHADENSERSATZ
BEVÖLKERUNG
PRAXIS
GRIECHENLAND