Reimport von Medizinprodukten
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 12 · S. 160 bis 164
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin gehört zur J. -Gruppe, die sich mit der Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten befasst. Eine Schwestergesellschaft der Klägerin, die L. Inc. mit Sitz in den USA, stellt Blutzuckermessgeräte und die hierfür erforderlichen Teststreifen her. In Deutschland übernimmt die Klägerin den Vertrieb dieser ln-vitro-Diagnostika. Hierzu zählen auch Teststreifen. der Marke „One Touch Ultra zur Verwendung in „One Touch Ultraund „In-Duo-Messgeräten. Bei diesen Teststreifen handelt es sich um Medizinprodukte, die von einer französischen Schwes-tcrgesellschaft als Verantwortliche gemäß § 5 MPG im Europäis…