CareLit Fachartikel
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach dem Bundesgleichstellungsgesetz
Roetteken, T. von; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 3 · S. 121 bis 127
Dokument
108703
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer gehört nach §1 Abs. 1 S. 3 des für den Bundesdienst geltenden Bundesgleichstellungsgesetzes (BGIeiG) vom 30. 11. 2001 (BGB1. T S. 3234) zu den Zielen dieses Gesetzes; Entsprechendes gilt für die Gleichstellungsgesetze der Länder. Dieses Ziel konkretisiert das allgemeine Prinzip des Gender Mainstreaming in §2 BGIeiG und nimmt daher insbesondere die Beschäftigten mit Vorgesetztenund Leitungsfunktionen in die dienstliche Pflicht, zur Zielerreichung effektiv beizutragen.
Schlagworte
FAMILIE
ARBEITSZEIT
RECHT
SERVICE
VERSORGUNGSBEREICH
AUFGABENSTELLUNG
RECHTSPRECHUNG
AINS
FRAUEN
MÄNNER
KINDERBETREUUNG
LEBEN
DEUTSCHLAND
ARBEIT
HAND
ES