CareLit Fachartikel

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach dem Bundesgleichstellungsgesetz

Roetteken, T. von; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 3 · S. 121 bis 127

Dokument
108703
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Roetteken, T. von;
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
121 bis 127
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer gehört nach §1 Abs. 1 S. 3 des für den Bundesdienst geltenden Bundesgleichstellungsgesetzes (BGIeiG) vom 30. 11. 2001 (BGB1. T S. 3234) zu den Zielen dieses Gesetzes; Entsprechendes gilt für die Gleichstellungsgesetze der Länder. Dieses Ziel konkretisiert das allgemeine Prinzip des Gender Mainstreaming in §2 BGIeiG und nimmt daher insbesondere die Beschäftigten mit Vorgesetztenund Leitungsfunktionen in die dienstliche Pflicht, zur Zielerreichung effektiv beizutragen.

Schlagworte

FAMILIE ARBEITSZEIT RECHT SERVICE VERSORGUNGSBEREICH AUFGABENSTELLUNG RECHTSPRECHUNG AINS FRAUEN MÄNNER KINDERBETREUUNG LEBEN DEUTSCHLAND ARBEIT HAND ES