CareLit Fachartikel
Ablösung eines Tarifvertrages durch eine andere Abmachung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 3 · S. 137 bis 139
Dokument
108707
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine andere Abmachung i. S. d. §4 Abs. 5 TVG, die die Rechtsnormen eines nachwirkenden Tarifvertrages ersetzen soll, kann auch schon vor Eintritt der Nachwirkung abgeschlossen werden. Die andere Abmachung muss allerdings von ihrem Regelungswillen darauf gerichtet sein, eine bestimmte bestehende Tarifregelung in Anbetracht ihrer bevorstehenden Beendigung und des darauf folgenden Eintritts der Nachwirkung abzuändern.
Schlagworte
TARIFVERTRAG
ENTSCHEIDUNG
ARBEITER
GEWERKSCHAFT
BAYERN
RECHT
RECHTSPRECHUNG
LITERATUR
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
Zeitschrift für Tarifrecht
München