CareLit Fachartikel

Ablösung eines Tarifvertrages durch eine andere Abmachung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 3 · S. 137 bis 139

Dokument
108707
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
137 bis 139
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Eine andere Abmachung i. S. d. §4 Abs. 5 TVG, die die Rechtsnormen eines nachwirkenden Tarifvertrages ersetzen soll, kann auch schon vor Eintritt der Nachwirkung abgeschlossen werden. Die andere Abmachung muss allerdings von ihrem Regelungswillen darauf gerichtet sein, eine bestimmte bestehende Tarifregelung in Anbetracht ihrer bevorstehenden Beendigung und des darauf folgenden Eintritts der Nachwirkung abzuändern.

Schlagworte

TARIFVERTRAG ENTSCHEIDUNG ARBEITER GEWERKSCHAFT BAYERN RECHT RECHTSPRECHUNG LITERATUR ARBEITSVERHÄLTNIS ES Zeitschrift für Tarifrecht München